Digitale Wahlen im Erzbistum Paderborn
Im Herbst 2025 finden im Erzbistum Paderborn die Wahlen zu den Pastoralen Gremien und Kirchenvorständen statt. Unter dem Motto „Mitgestalten statt nur zuschauen“ ruft das Erzbistum interessierte Katholikinnen und Katholiken dazu auf, sich für eine Kandidatur zur Wahl zu stellen und Kirche aktiv mitzugestalten.
Wer mitgestalten will, ist herzlich eingeladen – wir brauchen Menschen, die etwas bewegen wollen. Gesucht werden Menschen mit eigenen Ideen – unabhängig von Geschlecht oder Erfahrung. Pastorale Gremien und Kirchenvorstände bieten die Möglichkeit, sich gesellschaftlich und kirchlich zu engagieren, mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen. Bis zur endgültigen Veröffentlichung der Kandidatenlisten am 19. September suchen wir engagierte Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und das Leben in unseren Gemeinden verlässlich mitzugestalten. Haben Sie Interesse oder möchten Sie jemanden vorschlagen? Dann kommen Sie gerne auf das Pastoralteam zu – wir freuen uns auf Ihre Ideen und Ihre Bereitschaft, unsere Kirche aktiv mitzugestalten!
Erstmals werden die Wahlen der Kirchenvorstände und des Rates der Pfarreien (ehem.PGR) auf zwei Wegen durchgeführt. Grundsätzlich werden alle katholischen Christen und Christinnen im Erzbistum angeschrieben und zur Wahl eingeladen. Wahlberechtigte können ab Mitte Oktober dann entweder digital oder per Briefwahl abstimmen. Die Details bekommen die Wahlberechtigten mit der per Post verschickten Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Die klassische Urnenwahl entfällt. Personen, die sich in einer anderen Gemeinde engagieren als in der Wohnsitzgemeinde, können zukünftig ohne Rücksicht auf den Wohnsitz dort wählen und gewählt werden. Anträge werden über das Pfarrbüro am Wohnsitz entgegengenommen. Die ersten Vorschlagslisten erscheinen am 1.8.2025, Möglichkeit zur Ergänzung bis 15.8.2025. Einsicht in die Wählerlisten besteht vom 1.8. bis 8.8.2025 im Pfarrbüro St. Urbanus für alle PV-Gemeinden.
Bekanntmachung über die Liste der Wahlberechtigten – Auskunftsbegehren
Die Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl kann für die Dauer von einer Woche von Freitag, 01.08.2025 bis einschl. Freitag, 08.08.2025 eingesehen werden. Den Auslageort und die Dauer entnehmen Sie bitte aus den Aushängen vom Wahlvorstand in der jeweiligen Gemeinde. Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, verlangen. Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten können von den Wahlberechtigten bis zum Ende der Auskunftsfrist in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand gerichtet werden; sie sind zu begründen. Wird einem Einspruch nicht binnen drei Tagen stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Erzbischöflichen Generalvikariat einlegen. Einspruch und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung. Nach Ablauf der Frist zum Auskunftsbegehren sind Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten nicht mehr zulässig.
Pastoraler Raum Am Revierpark
Pfarrer Michael Ortwald