Der Kirchenvorstand wird neu gewählt
Hintergrundinformationen zur Wahl des Kirchenvorstands am 6. und 7. November 2021
Der Kirchenvorstand
ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindemitgliedern wird für sechs Jahre gewählt; von drei zu drei Jahren scheidet die Hälfte der gewählten Mitglieder aus
verwaltet und vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen
dient der Kirchengemeinde zur Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben
ist verantwortlich für
• Haushalte der Gemeinde und ihrer Einrichtungen
• Personalangelegenheiten
• Finanzierung und Durchführung von Bau und Investitionsmaßnahmenn
besteht aus
• dem Pfarrer; der geschäftsführende Vorsitz im Kirchenvorstand kann delegiert werden auf den stellver- tretenden Vorsitzenden
• ggf. einem weiteren Geistlichen (Vikar)
• den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern
Was Sie erwartet
Als Mitglied im Kirchenvorstand bekleiden Sie ein Ehrenamt mit großer Bedeutung. In Abstimmung mit den Gemeindeverbänden treffen Sie Entscheidungen über die Mittelverwendung Ihrer Kirchengemeinde und über deren künftige wirtschaftliche Grundlage. Darüber hinaus sind Sie in wirtschaftliche, rechtliche und technische Angelegenheiten der kirchlichen Einrichtungen eingebunden, etwa der Friedhofsverwaltung
Was Sie erwarten dürfen
Als Mitglied im Kirchenvorstand haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kirchengemeinde in einer spannenden Zeit zu begleiten und die weitere Entwicklung Ihrer Gemeinde mitzubestimmen. Fachliche Begleitung und Fortbildungsangebote erhalten Sie von Ihrem Gemeindeverband sowie dem Erzbischöflichen Generalvikariat.
Das erwartet Ihre Gemeinde von Ihnen
Als Mitglied im Kirchenvorstand tragen Sie Mitsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einrichtungen der Kirchengemeinde, also die Kirchengebäude und Kapellen sowie das Pfarrheim oder den Friedhof. Sie arbeiten mit dem Pfarrgemeinderat zusammen und stimmen sich mit ihm über Ziele und Planungen ab. Zusätzlich unterstützen Sie die Seelsorgearbeit des Pfarrers indem Sie diesen von Verwaltungsaufgaben entlasten. Über die Gemeindegrenzen hinaus arbeiten Sie in Gremien und Arbeitsgruppen Ihres pastoralen Raumes oder Pastoralverbundes mit. Zuletzt erwartet Ihre Gemeinde von Ihnen ein dauerhaftes Engagement für die ganze sechsjährige Wahlperiode.
Ihr Zeitbudget
Der Kirchenvorstand kommt sooft es für eine ordnungsgemäße Erledigung der Geschäfte erforderlich ist zusammen. Es bedarf Ihres Mitwirkens an diesen Sitzungen. Darüber hinaus ist es denkbar, dass Sie besondere Aufgaben zum Beispiel in einem Fachausschuss übernehmen. Sprechen Sie Ihren Pfarrer oder den derzeitigen Kirchenvorstand an, um zu überlegen, wie Ihr Engagement konkret aussehen könnte. Der Zeitaufwand für Ihre Pflichtaufgaben, etwa die Vorbereitung auf und die Teilnahme an Sitzungen, ist relativ überschaubar. Wenn Sie sich darüber hinausgehend engagieren und den Pfarrer von Verwaltungsaufgaben entlasten möchten, sollten Sie mehr Zeit erübrigen können.
Kandidatur und Wahl
Bei Interesse an einer Kandidatur sprechen Sie bitte möglichst frühzeitig zum Beispiel mit Ihrem Pfarrer oder Mitgliedern des bisherigen KV. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Gemeinde, die seit einem Jahr am Ort der Kirchengemeinde wohnen und mindestens 18 Jahre alt sind. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet haben. Der Wahlausschuss stellt eine Vorschlagsliste für die Kirchenvorstandswahl auf, in welcher die Kandidaten aufgeführt werden. Die Vorschlagsliste wird spätestens fünf Wochen vor dem Wahltermin durch Aushang veröffentlicht und kann ergänzt werden. Die Wahl findet am 6. und 7. November 2021 statt. Sie richtet sich nach den Vorgaben der Wahlordnung. Über die Modalitäten der Wahl informieren die Kirchengemeinden rechtzeitig.
Rückfragen gern an:
Pfarrer Michael Ortwald, Tel. 31 08 32 oder ortwald@pvamrevierpark.de